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UN-BRK: ratifiziert und doch ignoriert?

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Auch Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention mitunterschrieben und sich damit verpflichtet, Inklusions-Maßnahmen umzusetzen. Bei der diesjährigen Staatenprüfung wurder Deutschland gerügt. Warum? Zu Recht?

Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) mit unterzeichnet und sich damit verpflichtet, Maßnahmen umzusetzen, die die Rechte von behinderten Menschen stärken. Welche Maßnahmen das sind, wie die UN-BRK entstanden ist und warum Deutschland bei der diesjährigen Staatenprüfung mal wieder gerügt wurde, besprechen wir in dieser Episode unseres Bayern 2 Podcasts.

Man könnte sich fragen, wozu man extra eine Konvention für die Rechte behinderter Menschen benötigt und ob hier nicht einfach die Menschenrechte reichen würden. Die UN-Behindertenrechtskonvention unterstützt jedoch die Menschenrechte und ist, ähnlich wie die Kinderrechtskonvention oder die Frauenrechtskonvention, ein Zusatz, der bei besonders schützenswerten Gruppierungen angewendet wird.

In der Rubrik Leidmedien in Gespräch sprach Raúl mit der Juristin und Professorin für Recht und Disability Studies Theresia Degener, die für Deutschland an der UN-BRK mitgearbeitet hat.

https://ddei5-0-ctp.trendmicro.com:443/wis/clicktime/v1/query?url=https%3a%2f%2fyoutu.be%2fOc%5f0AZ1g%5fy4%3fsi%3dGQ80vAlCcqYRuu%2d4&umid=D4C5CDF0-08B0-B406-97B5-B5039E513E4E&auth=4e3cdc0f23be65b0c61907eb1347addd7853a556-52d1ba72c6c03dc568212fbfed25b7fdb5a77abf

Ob die Maßnahmen, zu denen sich Deutschland verpflichtet hat, umgesetzt werden, überwacht die Monitoringstelle des Instituts für Menschenrechte und veröffentlicht dazu einen Bericht.

Karina sprach im Rahmen der 2. und 3. Staatenprüfung mit der Leitung der Monitoringstelle des Instituts für Menschenrechte, Dr. Britta Schlegel und Dr. Leander Palleit über den Status Quo und was sich verändern muss.

https://dieneuenorm.de/gesellschaft/staatenpruefung-un-behindertenrechtskonvention/

Übrigens: Die Transkripte zu allen Die Neue Norm-Folgen findet ihr hier https://www.br.de/radio/bayern2/sendungen/notizbuch/die-neue-norm-transkripte-102.html

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Auch Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention mitunterschrieben und sich damit verpflichtet, Inklusions-Maßnahmen umzusetzen. Bei der diesjährigen Staatenprüfung wurder Deutschland gerügt. Warum? Zu Recht?

Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) mit unterzeichnet und sich damit verpflichtet, Maßnahmen umzusetzen, die die Rechte von behinderten Menschen stärken. Welche Maßnahmen das sind, wie die UN-BRK entstanden ist und warum Deutschland bei der diesjährigen Staatenprüfung mal wieder gerügt wurde, besprechen wir in dieser Episode unseres Bayern 2 Podcasts.

Man könnte sich fragen, wozu man extra eine Konvention für die Rechte behinderter Menschen benötigt und ob hier nicht einfach die Menschenrechte reichen würden. Die UN-Behindertenrechtskonvention unterstützt jedoch die Menschenrechte und ist, ähnlich wie die Kinderrechtskonvention oder die Frauenrechtskonvention, ein Zusatz, der bei besonders schützenswerten Gruppierungen angewendet wird.

In der Rubrik Leidmedien in Gespräch sprach Raúl mit der Juristin und Professorin für Recht und Disability Studies Theresia Degener, die für Deutschland an der UN-BRK mitgearbeitet hat.

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Ob die Maßnahmen, zu denen sich Deutschland verpflichtet hat, umgesetzt werden, überwacht die Monitoringstelle des Instituts für Menschenrechte und veröffentlicht dazu einen Bericht.

Karina sprach im Rahmen der 2. und 3. Staatenprüfung mit der Leitung der Monitoringstelle des Instituts für Menschenrechte, Dr. Britta Schlegel und Dr. Leander Palleit über den Status Quo und was sich verändern muss.

https://dieneuenorm.de/gesellschaft/staatenpruefung-un-behindertenrechtskonvention/

Übrigens: Die Transkripte zu allen Die Neue Norm-Folgen findet ihr hier https://www.br.de/radio/bayern2/sendungen/notizbuch/die-neue-norm-transkripte-102.html

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