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Verlustausgleich bis 31.12: Jetzt noch das Steuergeschenk nutzen!

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Mein Weihnachtsgeschenk an Euch: Steuersparmeister Helmut Moritz ist zu Gast bei der GELDMEISTERIN!

Nur um Steuern zu sparen sollte man kein Investment tätigen. Es kann jedoch ein netter Nebeneffekt bei der Wertpapier-Depotoptimierung zu Jahresende sein.

Seit einigen Jahren gibt es nämlich sowohl in Deutschland als auch in Österreich die Möglichkeit realisierte Wertpapierverluste mit anderen Kapitalgewinnen auszugleichen oder auch - zumindest in Österreich - mit Zinserträgen und Dividenden .

Für Österreicher sei jetzt allerdings Eile geboten, etwaige Rohrkrepierer aus dem Portfolio zu schmeißen um die realisierten Verluste den realisierten Gewinnen im Börsenjahr 2024 gegenzurechnen, erinnert Steuerberater Helmut Moritz. Denn im Gegensatz zu Deutschland kann man in der Alpenrepublik Verluste nicht ins nächste Jahr mitnehmen, um sie mit Gewinnen 2025 auszugleichen.

Es mache durchaus auch Sinn einen Topaktie im Portfolio mit vorübergehenden Verlust zu verkaufen und dann etwa ein Tag später den gleichen Bestand zu kaufen. So lassen sich mit den Verlusten andere Gewinne steuerreduzierend neutralisieren. Ob es sich hier um eine Umgehung handelst sei rechtlich schwammig.

In Österreich unterscheidet man auch noch zwischen den Neubestand und Altbestand. Lezteres sind Wertpapierkäufe vor 1.1.2011, bei Forderungswertpapiere und Derivate vor 1.4.2012. Den steuerlich ohnedies begünstigen Altbestand kann man nicht Gewinnen gegenrechnen.

Man kann auch nur Gewinne und Verluste innerhalb einer Steuerklasse ausgleichen. So kann man etwa Verluste, die dem Sondersteuersatz von in Österreich 27,5 unterliegen nicht mit jenen Gewinnen gegenrechnen, die der normalen Einkommensteuer unterliegen. Dazu zählen CFD-Geschäfte oder auch Optionen, die man gerne zur Währungsabsicherung verwendet .

Ebenso wenig kann man Sparzinsen, die mit 25 Prozent besteuert werden oder Zuwendungen in Stiftungen Verlust aus Anleihen, Aktien, Derivate etc.gegenrechnen.

In Deutschland sind pro Nase realisierte Gewinne bis 1000 Euro KeSt-befreit. Auch das gibt es in Österreich nicht.

Vorsicht bei Fonds-Anteilen – hier sollte man am Besten noch vor Weihnachten Verkauforders aufgeben, damit sie auch noch vor dem 31.12. durchgeführt werden. Wird die Order erst 2025 ausgeführt ist es für den Verlustausgleich zu spät.

Frohe Weihnachten wünscht Julia Kistner, die sich zum großen Fest freut, wenn ihr sie mit Likes, einem Gratisabo oder auch mit positiver Mundpropaganda unterstützt.

Musik- & Soundrechte: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.geldmeisterin.com/index.php/musik-und-soundrechte/⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠

Risikohinweis: Dies sind keine Anlageempfehlungen. Julia Kistner und ihr Podcast-Gast übernehmen keinerlei Haftung.

#Geldanlage #Steuervorteil #sparen #Verlusttopf #invest #Podcast

Foto von Danil Aksenov auf Unsplash

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Seit einigen Jahren gibt es nämlich sowohl in Deutschland als auch in Österreich die Möglichkeit realisierte Wertpapierverluste mit anderen Kapitalgewinnen auszugleichen oder auch - zumindest in Österreich - mit Zinserträgen und Dividenden .

Für Österreicher sei jetzt allerdings Eile geboten, etwaige Rohrkrepierer aus dem Portfolio zu schmeißen um die realisierten Verluste den realisierten Gewinnen im Börsenjahr 2024 gegenzurechnen, erinnert Steuerberater Helmut Moritz. Denn im Gegensatz zu Deutschland kann man in der Alpenrepublik Verluste nicht ins nächste Jahr mitnehmen, um sie mit Gewinnen 2025 auszugleichen.

Es mache durchaus auch Sinn einen Topaktie im Portfolio mit vorübergehenden Verlust zu verkaufen und dann etwa ein Tag später den gleichen Bestand zu kaufen. So lassen sich mit den Verlusten andere Gewinne steuerreduzierend neutralisieren. Ob es sich hier um eine Umgehung handelst sei rechtlich schwammig.

In Österreich unterscheidet man auch noch zwischen den Neubestand und Altbestand. Lezteres sind Wertpapierkäufe vor 1.1.2011, bei Forderungswertpapiere und Derivate vor 1.4.2012. Den steuerlich ohnedies begünstigen Altbestand kann man nicht Gewinnen gegenrechnen.

Man kann auch nur Gewinne und Verluste innerhalb einer Steuerklasse ausgleichen. So kann man etwa Verluste, die dem Sondersteuersatz von in Österreich 27,5 unterliegen nicht mit jenen Gewinnen gegenrechnen, die der normalen Einkommensteuer unterliegen. Dazu zählen CFD-Geschäfte oder auch Optionen, die man gerne zur Währungsabsicherung verwendet .

Ebenso wenig kann man Sparzinsen, die mit 25 Prozent besteuert werden oder Zuwendungen in Stiftungen Verlust aus Anleihen, Aktien, Derivate etc.gegenrechnen.

In Deutschland sind pro Nase realisierte Gewinne bis 1000 Euro KeSt-befreit. Auch das gibt es in Österreich nicht.

Vorsicht bei Fonds-Anteilen – hier sollte man am Besten noch vor Weihnachten Verkauforders aufgeben, damit sie auch noch vor dem 31.12. durchgeführt werden. Wird die Order erst 2025 ausgeführt ist es für den Verlustausgleich zu spät.

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