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Folge 52: Steuerspar-Tipps zum Jahresende

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Vor dem Jahreswechsel bieten sich in einer Art Steuerendspurt nochmals Möglichkeiten zur Steueroptimierung. In dieser Podcast-Folge fasst Claudia Raupach, Redakteurin im Ressort Bausparen, Geld und Recht die wichtigsten Steuerspar-Tipps zusammen.


So kann sich für Arbeitnehmer, die nicht verpflichtet sind eine Einkommenssteuererklärung abzugeben – sei es weil sie beispielsweise außer dem Gehalt keine weiteren Einkünfte hatten oder nicht mehr als 410 Euro monatlich verdienen – eine freiwillige Steuererklärung lohnen. Insbesondere wenn sie den Werbekostenpauschbetrag oder den Sonderausgabenpauschbetrag überschritten haben.


Behalten Sie die Stichtage im Auge! Neben dem Jahresende ist der 30. November der letzte Termin, bis zu welchem noch Freibeträge für das laufende Jahr beantragt werden können. Ein weiterer Stichtag ist etwa der 15. Dezember, der ist relevant für alle, die eine Verlustbescheinigung benötigen.


Manchmal sind steuerlich absetzbare Ausgaben planbar. Je nachdem kann es dann sinnvoll sein, bestimmte Ausgaben zu bündeln oder aufzuteilen. So können Handwerkerkosten am Jahresende eventuell gesplittet werden: Eine Abschlagszahlung sofort und der Rest im neuen Jahr. So profitieren Sie zweimal von der steuerlichen Begünstigung von 20 Prozent auf solche Kosten. Bei Krankheitskosten hingegen kann es hingegen sinnvoll sein, sie zu bündeln, um einen bestimmten Mindestbetrag zu erreichen.


Weitere Steuerspar-Tipps behandeln den Unterhalt für bedürftige Familienmitglieder, Ehepaare, getätigte Spenden sowie die Erbschafts- und Schenkungssteuer.


Mehr Informationen erhalten sie auch auf unserer Themenseite Recht & Steuern.


Unsere Homepage: Haus.de

Email: hausfreunde@haus.de

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So kann sich für Arbeitnehmer, die nicht verpflichtet sind eine Einkommenssteuererklärung abzugeben – sei es weil sie beispielsweise außer dem Gehalt keine weiteren Einkünfte hatten oder nicht mehr als 410 Euro monatlich verdienen – eine freiwillige Steuererklärung lohnen. Insbesondere wenn sie den Werbekostenpauschbetrag oder den Sonderausgabenpauschbetrag überschritten haben.


Behalten Sie die Stichtage im Auge! Neben dem Jahresende ist der 30. November der letzte Termin, bis zu welchem noch Freibeträge für das laufende Jahr beantragt werden können. Ein weiterer Stichtag ist etwa der 15. Dezember, der ist relevant für alle, die eine Verlustbescheinigung benötigen.


Manchmal sind steuerlich absetzbare Ausgaben planbar. Je nachdem kann es dann sinnvoll sein, bestimmte Ausgaben zu bündeln oder aufzuteilen. So können Handwerkerkosten am Jahresende eventuell gesplittet werden: Eine Abschlagszahlung sofort und der Rest im neuen Jahr. So profitieren Sie zweimal von der steuerlichen Begünstigung von 20 Prozent auf solche Kosten. Bei Krankheitskosten hingegen kann es hingegen sinnvoll sein, sie zu bündeln, um einen bestimmten Mindestbetrag zu erreichen.


Weitere Steuerspar-Tipps behandeln den Unterhalt für bedürftige Familienmitglieder, Ehepaare, getätigte Spenden sowie die Erbschafts- und Schenkungssteuer.


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