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Betrugsfall EXW Wallet
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Im Oktober 2019 habe ich bei Börse Stuttgart TV ein Interview gegeben, in dem ich auch eine Zuschauerfrage zu einer angeblich neuen Kryptowährung namens „EXW Coin bzw. Token“ beantworten sollte. Nachdem ich mir das dahinterstehende MLM-System und die wahnwitzigen Renditeaussagen von bis zu 220 % pro Jahr angeschaut hatte, war für mich aufgrund meiner damals bereits umfassenden Erfahrungen klar, dass es sich dabei um ein mutmaßliches Schneeballsystem bzw. einen Betrug handeln muss. Genau das habe ich dann auch im Rahmen des Interviews unmissverständlich gesagt, um Anleger zu warnen und zu schützen.
Anschließend wurden sowohl die Börse Stuttgart als auch ich persönlich von der zwielichtigen Kölner Rechtsanwaltskanzlei Lampmann Haberkamm Rosenbaum (LHR LAW) unter Führung ihres dubiosen Partners Arno Lampmann mehrfach abgemahnt. Vor dem Landgericht Hamburg wie auch vor dem Landgericht Frankfurt wurden daraufhin einstweilige Verfügungen erwirkt, die mir gerichtlich untersagten, meine Aussagen weiter aufrechtzuerhalten. Ein Verstoß dagegen hätte massive Konsequenzen wie die Verhängung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000 Euro oder einer Ordnungshaft von sechs Monaten zur Folge gehabt. Gleichzeitig brachte Arno Lampmann auch noch eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Köln gegen mich ein – u.a. wegen angeblicher „übler Nachrede“ und „falscher Verdächtigungen“.
All diese juristischen Winkelzüge sind jedoch längst gescheitert. Das Ermittlungsverfahren gegen mich wurde seitens der Staatsanwaltschaft Köln eingestellt, und der „Fachanwalt“ Arno Lampmann musste in seiner Funktion als Prozessbevollmächtigter und juristischer „Berater“ der „EXW Gruppe“ seine fragwürdige Klage gegen mich vor dem Landgericht Frankfurt – notgedrungen aufgrund drohender Abweisung durch das Gericht – zurückziehen. Die einstweilige Verfügung gegen mich wurde anschließend gerichtlich aufgehoben, und ein Anerkenntnisurteil zu meinen Gunsten wurde ausgesprochen. Das angeblich so seriöse Geschäftsmodell EXW wurde – wie von mir bereits frühzeitig prognostiziert – in weiterer Folge als Betrugssystem entlarvt.
Ich wurde in allen Prozessen umfassend unterstützt und vertreten durch meine versierten Presse- und Medienrechtsanwälte, die zudem hochspezialisiert auf Kryptorecht sind: der renommierten Wirtschaftskanzlei SBS LEGAL aus Hamburg. Daher möchte ich an dieser Stelle nochmals meinen großen Respekt und Dank aussprechen für die geleistete Arbeit von Rechtsanwalt Stephan R. Schulenberg, Partner von SBS LEGAL, und Rechtsanwalt Tae Joung Kim, Rechtsanwalt & Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.
Nachdem es seitens der „EXW Gruppe“ nicht gelungen ist, meiner vollkommen legalen und legitimen Aufklärungsarbeit Einhalt zu gebieten, hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in Österreich (WKStA) auch aufgrund meiner zahlreichen Eingaben die Ermittlungen übernommen. Anschließend wurden mehrere Angeklagte verhaftet, und vor dem Landesgericht Klagenfurt wurde eine umfassende Anklage erhoben. Im Zuge des Prozesses wurde auch ich als Krypto-Experte und Zeuge ausführlich einvernommen und konnte dem Gericht wertvolle Beweismittel an die Hand geben – unter anderem durch die Übermittlung der Schriftsätze der Kanzlei LHR LAW.
Nach mehr als 60 Verhandlungstagen, rund 40.000 Opfern und einer Schadenssumme von mindestens 20 Millionen Euro wurden kürzlich – am 23.10.2024 – die Urteile im großen Krypto-Betrugsfall EXW gesprochen. Zwei Hauptangeklagte und ehemalige Mandanten der Kanzlei Lampmann Haberkamm Rosenbaum aus Köln wurden durch die Richterin Claudia Bandion-Ortner zu jeweils fünf Jahren Haft verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Dieser hochinteressanten Thematik widme ich mich in meinem aktuellen Podcast „Millers-Kryptowoche“.
175 episoder
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Im Oktober 2019 habe ich bei Börse Stuttgart TV ein Interview gegeben, in dem ich auch eine Zuschauerfrage zu einer angeblich neuen Kryptowährung namens „EXW Coin bzw. Token“ beantworten sollte. Nachdem ich mir das dahinterstehende MLM-System und die wahnwitzigen Renditeaussagen von bis zu 220 % pro Jahr angeschaut hatte, war für mich aufgrund meiner damals bereits umfassenden Erfahrungen klar, dass es sich dabei um ein mutmaßliches Schneeballsystem bzw. einen Betrug handeln muss. Genau das habe ich dann auch im Rahmen des Interviews unmissverständlich gesagt, um Anleger zu warnen und zu schützen.
Anschließend wurden sowohl die Börse Stuttgart als auch ich persönlich von der zwielichtigen Kölner Rechtsanwaltskanzlei Lampmann Haberkamm Rosenbaum (LHR LAW) unter Führung ihres dubiosen Partners Arno Lampmann mehrfach abgemahnt. Vor dem Landgericht Hamburg wie auch vor dem Landgericht Frankfurt wurden daraufhin einstweilige Verfügungen erwirkt, die mir gerichtlich untersagten, meine Aussagen weiter aufrechtzuerhalten. Ein Verstoß dagegen hätte massive Konsequenzen wie die Verhängung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000 Euro oder einer Ordnungshaft von sechs Monaten zur Folge gehabt. Gleichzeitig brachte Arno Lampmann auch noch eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Köln gegen mich ein – u.a. wegen angeblicher „übler Nachrede“ und „falscher Verdächtigungen“.
All diese juristischen Winkelzüge sind jedoch längst gescheitert. Das Ermittlungsverfahren gegen mich wurde seitens der Staatsanwaltschaft Köln eingestellt, und der „Fachanwalt“ Arno Lampmann musste in seiner Funktion als Prozessbevollmächtigter und juristischer „Berater“ der „EXW Gruppe“ seine fragwürdige Klage gegen mich vor dem Landgericht Frankfurt – notgedrungen aufgrund drohender Abweisung durch das Gericht – zurückziehen. Die einstweilige Verfügung gegen mich wurde anschließend gerichtlich aufgehoben, und ein Anerkenntnisurteil zu meinen Gunsten wurde ausgesprochen. Das angeblich so seriöse Geschäftsmodell EXW wurde – wie von mir bereits frühzeitig prognostiziert – in weiterer Folge als Betrugssystem entlarvt.
Ich wurde in allen Prozessen umfassend unterstützt und vertreten durch meine versierten Presse- und Medienrechtsanwälte, die zudem hochspezialisiert auf Kryptorecht sind: der renommierten Wirtschaftskanzlei SBS LEGAL aus Hamburg. Daher möchte ich an dieser Stelle nochmals meinen großen Respekt und Dank aussprechen für die geleistete Arbeit von Rechtsanwalt Stephan R. Schulenberg, Partner von SBS LEGAL, und Rechtsanwalt Tae Joung Kim, Rechtsanwalt & Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.
Nachdem es seitens der „EXW Gruppe“ nicht gelungen ist, meiner vollkommen legalen und legitimen Aufklärungsarbeit Einhalt zu gebieten, hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in Österreich (WKStA) auch aufgrund meiner zahlreichen Eingaben die Ermittlungen übernommen. Anschließend wurden mehrere Angeklagte verhaftet, und vor dem Landesgericht Klagenfurt wurde eine umfassende Anklage erhoben. Im Zuge des Prozesses wurde auch ich als Krypto-Experte und Zeuge ausführlich einvernommen und konnte dem Gericht wertvolle Beweismittel an die Hand geben – unter anderem durch die Übermittlung der Schriftsätze der Kanzlei LHR LAW.
Nach mehr als 60 Verhandlungstagen, rund 40.000 Opfern und einer Schadenssumme von mindestens 20 Millionen Euro wurden kürzlich – am 23.10.2024 – die Urteile im großen Krypto-Betrugsfall EXW gesprochen. Zwei Hauptangeklagte und ehemalige Mandanten der Kanzlei Lampmann Haberkamm Rosenbaum aus Köln wurden durch die Richterin Claudia Bandion-Ortner zu jeweils fünf Jahren Haft verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
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