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#150: Wer hilft bei Diskriminierung im Job?

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Melanie Bolleininger & Juliane Herbst über die AGG-Beschwerdekommision

Ein Drittel der Arbeitnehmer*innen in Deutschland ist im Job schon einmal diskriminiert worden, so eine aktuelle Studie der Arbeitgeberbewertungsplattform Glassdoor. Und das obwohl immer mehr Unternehmen Diversität fest in ihren Werten verankert haben. Was können betroffene Personen tun und was passiert bei falschen Anschuldigungen?

Seit 2006 regelt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – den Umgang mit Diskriminierung. Aufgabe des Gesetzes ist es, jegliche Art von Benachteiligung etwa aus Gründen des Geschlechts, der Behinderung, der ethnischen Herkunft, der Rasse, der Religion, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Bei OTTO kümmert sich eine eigene AGG-Kommission darum, das AGG umzusetzen und eventuellen Beschwerden nachzugehen. Dazu zählen interne Beschwerden ebenso wie Vorfälle mit externen Dienstleistern, etwa Lieferanten.

Gebildet wird die AGG-Kommission bei OTTO aus Arbeitgebervertreter*innen sowie Betriebsratsmitgliedern, darunter Melanie Bolleiniger und Juliane Herbst. Wie viele Beschwerden es letztes Jahr gab, was Betroffene gegen Diskriminierung im Job tun können und welche Konsequenzen drohen, das verraten Juliane und Melanie.

Shownotes: Wer kümmert sich bei OTTO um Antidiskriminierung? (1:05) Das AGG und warum es so wichtig ist (2:52) Wie viele Beschwerden wegen Diskriminierung gibt es? (3:35) Umsetzung des AGG im Arbeitsalltag (5:15) Konsequenzen bei Diskriminierung (7:27) Wenn Menschen zu Unrecht beschuldigt werden (10:34)

Moderation: Ingo Bertram Produktion: Verena Kolb, Alina Struewer, Ornella Westerkamp Mehr Infos: https://www.otto.de/newsroom/de/o-ton Fragen, Anmerkungen, Kritik oder Lob? Schreibt uns auf LinkedIn oder per E-Mail an [email protected].

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Ein Drittel der Arbeitnehmer*innen in Deutschland ist im Job schon einmal diskriminiert worden, so eine aktuelle Studie der Arbeitgeberbewertungsplattform Glassdoor. Und das obwohl immer mehr Unternehmen Diversität fest in ihren Werten verankert haben. Was können betroffene Personen tun und was passiert bei falschen Anschuldigungen?

Seit 2006 regelt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – den Umgang mit Diskriminierung. Aufgabe des Gesetzes ist es, jegliche Art von Benachteiligung etwa aus Gründen des Geschlechts, der Behinderung, der ethnischen Herkunft, der Rasse, der Religion, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Bei OTTO kümmert sich eine eigene AGG-Kommission darum, das AGG umzusetzen und eventuellen Beschwerden nachzugehen. Dazu zählen interne Beschwerden ebenso wie Vorfälle mit externen Dienstleistern, etwa Lieferanten.

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Moderation: Ingo Bertram Produktion: Verena Kolb, Alina Struewer, Ornella Westerkamp Mehr Infos: https://www.otto.de/newsroom/de/o-ton Fragen, Anmerkungen, Kritik oder Lob? Schreibt uns auf LinkedIn oder per E-Mail an [email protected].

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