Abschiebehäftlinge dürfen nicht in Gefängnis-ähnlichen Einrichtungen untergebracht werden.
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Der europäische Gerichtshof hat hat diesem Donnerstag entschieden: Flüchtlinge, die abgeschoben werden sollen, dürfen nicht gemeinsam mit Straftätern inhaftiert werden. Mindeststandards werden eingefordert: Abschiebehäftlinge dürfen nicht in Gefängnis-ähnlichen Einrichtungen untergebracht werden. Sollten sie aufgrund mangelnder Kapazitäten in eine Haftanstalt eingesperrt werden, auf deren Gelände sich auch Strafgefangene befinden, so muss vorab vom Haftrichter überprüft werden, ob tatsächlich eine unvorhersehbare Notlage vorliegt, die das nötig macht.
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