Rückläufig: Ausnahmen vom Umwandlungsverbot in sozialen Erhaltungssatzungs Gebieten
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Seit 2013 bietet die Umwandlungverordnung der Landesregierung den Kommunen die Möglichkeit, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Sanierungsgebieten mit sozialer Erhaltungssatzung zu unterbinden. Allerdings nicht ohne Ausnahmen wie die Eigentumsbildung von nahen Angehörigen. Die grünschwarze Landesregierung hat die Umwandlungs-Verordnung(-VO) jüngst bis 2028 verlängert.
Wir wollten wissen, wie denn die Stadtverwaltung in Freiburg mit dem Instrument umgeht.
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