Feuilletonistische Exkursionen ins innerste Bayern und radiophone Fernblicke über den Tellerrand: von der Geschichte der kleinen Leute bis zur großen Politik, vom Brauchtum bis zur Avantgarde. Wir nehmen Klischees aufs Korn und Witze ernst, pflegen die Kunst des Derbleckens und setzen auf Selbstironie statt auf Selbstbeweihräucherung. Es ist uns ein Vergnügen, Sie nicht unter Ihrem Niveau zu unterhalten!
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Gleichberechtigung im Grundgesetz – dank Elisabeth Selbert | 18.1.1949
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Unmittelbar nach der Aufnahme des Artikels in die neue Verfassung äußert sich Selbert in einer Rundfunkansprache. Sie nennt die Entscheidung "historisch" – und weil Sie die Reaktionen im männlichen Publikum erahnt, fügt sie hinzu: "Lächeln Sie nicht!"
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Gleichberechtigung bereits in der Weimarer Verfassung Thema
Elisabeth Selbert (1896 - 1986) engagierte sich schon 1920 als Delegierte der Reichsfrauenkonferenz für die Gleichberechtigung. In der Weimarer Verfassung stand bereits:Männer und Frauen haben die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.Quelle: Weimarer Verfassung
Elisabeth Selbert setzt sich 1949 durch
Doch dieser Satz reduziert die Gleichberechtigung auf staatsbürgerliche Akte wie Wahlen. Elisabeth Selbert geht das nicht weit genug, sie setzt den schlichten Satz in Artikel 3 durch:Männer und Frauen sind gleichberechtigt.Quelle: Grundgesetz 1949
Das Grundgesetz wird 1994 um einen weiteren Satz ergänzt
1994 kommt es zu einer Grundgesetzänderung. Der Satz "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" wird ergänzt um einen zweiten Satz, mit dem Wortlaut:Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.Quelle: Ergänzung des Grundgesetzes 1994
921 episoder
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Gleichberechtigung bereits in der Weimarer Verfassung Thema
Elisabeth Selbert (1896 - 1986) engagierte sich schon 1920 als Delegierte der Reichsfrauenkonferenz für die Gleichberechtigung. In der Weimarer Verfassung stand bereits:Männer und Frauen haben die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.Quelle: Weimarer Verfassung
Elisabeth Selbert setzt sich 1949 durch
Doch dieser Satz reduziert die Gleichberechtigung auf staatsbürgerliche Akte wie Wahlen. Elisabeth Selbert geht das nicht weit genug, sie setzt den schlichten Satz in Artikel 3 durch:Männer und Frauen sind gleichberechtigt.Quelle: Grundgesetz 1949
Das Grundgesetz wird 1994 um einen weiteren Satz ergänzt
1994 kommt es zu einer Grundgesetzänderung. Der Satz "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" wird ergänzt um einen zweiten Satz, mit dem Wortlaut:Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.Quelle: Ergänzung des Grundgesetzes 1994
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