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#138 - Singapur-Übereinkommen zur internationalen Durchsetzung von Mediationsvergleichen. Im Gespräch mit Prof. Heetkamp

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Vertraglich geregelte Verpflichtungen und vollstreckbare Vollstreckungstitel von Mediationsabschlussvereinbarungen

Simon J. Heetkamp: Seit 2022 beurlaubter Richter am Landgericht zugunsten einer Professur für Wirtschaftsrecht an der TH Köln; 2022 Sieger des eJustice Cup des Hessischen Richterbundes

Inhalt: Singapur Übereinkommen über Mediation: Eine Einführung

Historie Das „Singapur-Übereinkommen über Mediation“ ist ein Meilenstein in der Geschichte der internationalen Handelsgesetzgebung. Es wurde am 7. August 2019 zur Unterzeichnung in Singapur aufgelegt und am selben Tag von 46 Ländern unterzeichnet, einschließlich wichtiger Wirtschaftsmächte wie den USA und China. Die Entstehung dieses Übereinkommens, das auf amerikanische Initiative zustande kam, war das Ergebnis zügiger Diskussionen und Verhandlungen unter den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen. Noch nie ist in so kurzer Zeit ein Übereinkommen unterschriftsreif entwickelt worden.

Anwendungsbereich Das Singapur-Übereinkommen bietet einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für die Durchsetzung von Vereinbarungen über vermittelte Vergleiche in Bezug auf internationale Handelsangelegenheiten. Es wurde mit dem Ziel konzipiert, den internationalen Handel zu erleichtern und zu fördern, indem es die Mediation als effiziente und anerkannte Methode zur Beilegung von Handelsstreitigkeiten etabliert. Länder, die das Übereinkommen ratifizieren, sind verpflichtet, Vergleichsvereinbarungen, die sich aus einer Mediation ergeben, nach ihren eigenen innerstaatlichen Vorschriften durchzusetzen.

Entwicklungsstand Seit seiner Einführung hat das Singapur-Übereinkommen eine positive Resonanz erhalten und wurde von einer wachsenden Zahl von Ländern ratifiziert.

Mittlerweile haben insgesamt 55 Staaten das Singapur-Übereinkommen unterzeichnet, aber weder Deutschland noch ein anderer EU-Staat sind beteiligt. Nach entsprechenden Ratifikationen ist eine Anerkennung und Vollstreckung von Mediationsergebnissen nunmehr in zehn Staaten möglich (Belarus, Ecuador, Fidschi, Katar, Saudi-Arabien, Singapur, Georgien, Honduras, Türkei, Kasachstan).

Das Singapur-Übereinkommen über Mediation hat das Potenzial, die Mediation zu einem wichtigen Instrument in der internationalen Handelslandschaft zu machen und die Art und Weise zu verändern, wie Handelsstreitigkeiten gelöst werden. Doch ob dies gelingt, ist keineswegs eine ausgemachte Sache.

Die nächste Ratifizierung ist durch Uruguay vorgesehen, das Ende September 2023 das Übereinkommen nationalstaatlich ratifizieren will.

Kritik Trotz seiner positiven Aspekte hat das Singapur-Übereinkommen auch einige Kritikpunkte aufgeworfen. Einige Kritiker weisen darauf hin, dass das Übereinkommen möglicherweise nicht ausreichend detailliert ist, was zu Unklarheiten in seiner Anwendung und Durchsetzung führen könnte. Darüber hinaus gibt es Bedenken, dass das Übereinkommen die Autonomie der Parteien in der Mediation einschränken könnte, indem es die Durchsetzung von Vergleichsvereinbarungen vorschreibt. Es gibt auch Bedenken, dass die Umsetzung des Übereinkommens in den innerstaatlichen Rechtsordnungen der verschiedenen Länder aufgrund von Unterschieden in den Rechtssystemen und kulturellen Normen Herausforderungen mit sich bringen könnte.

Schlussendlich bleibt festzuhalten, dass das Singapur-Übereinkommen einen wichtigen Schritt in Richtung der Erleichterung des internationalen Handels darstellt. Trotz der Kritikpunkte bietet es einen vielversprechenden Ansatz zur Lösung von Handelsstreitigkeiten durch Mediation und hat das Potenzial, die internationale Handelslandschaft maßgeblich zu prägen.

Juristischer Hintergrund:

Dogmatik von Schuld und Haftung

Schuld und Haftung, Schulden haben und der Haftung unterliegen, das sind zwei verschiedene Dinge.

Schuld im Sinne einer obligatorischen Verbindlichkeit ist das Leistenmüssen des Verpflichteten.

Bei einem Kaufvertrag beispielsweise schuldet der Käufer dem Verkäufer den Kaufpreis. Kommt es zum Streit darüber und wird in einer Mediation eine neue oder konkretisierende Vereinbarung über die Zahlungsmodalitäten getroffen, begründet dieser Vertrag abermals eine schuldrechtliche Verpflichtung, also ein Leistenmüssen.

Haftung bedeutet das Unterworfensein des Schuldnervermögens unter den Vollstreckungszugriff des Gläubigers. Erfüllt der Schuldner die ihm obliegende Schuld nicht, kann der Gläubiger die Forderung durch Klage und Zwangsvollstreckung erzwingen. Das Vollstreckenkönnen durch einen entsprechenden Vollstreckungstitel ermöglicht die eigenständige, durch die Staatsgewalt (Gewaltmonopol!) begründete Fähigkeit, „sich das Geschuldete zu holen“. In dieser zwangsweisen Durchsetzung verwirklicht sich die zur Schuld hinzutretende Haftung. Sie erstreckt sich idR auf das gesamte Schuldnervermögen (sog. unbeschränkte Vermögenshaftung). Ausnahmsweise ist die Haftung auf bestimmte Vermögensteile beschränkt, so etwa bei der Haftung des Erben (§ 1975 BGB).

...weitere Informationen finden Sie auf der Webseite von INKOVEMA (Folgenwebseite s.o.)

LINK:

  • Alexander, Nadja: UN-Übereinkommen zur internationalen Durchsetzung von Mediationsvergleichen ZKM 5/2019, 160-164. (LINK)
  • Heetkamp, Simon J.: Singapur-Übereinkommen und IFG-Anfrage: Update zur internationalen Anerkennung und Vollstreckung von Mediationsergebnissen (CfM-Blogbeitrag)
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Vertraglich geregelte Verpflichtungen und vollstreckbare Vollstreckungstitel von Mediationsabschlussvereinbarungen

Simon J. Heetkamp: Seit 2022 beurlaubter Richter am Landgericht zugunsten einer Professur für Wirtschaftsrecht an der TH Köln; 2022 Sieger des eJustice Cup des Hessischen Richterbundes

Inhalt: Singapur Übereinkommen über Mediation: Eine Einführung

Historie Das „Singapur-Übereinkommen über Mediation“ ist ein Meilenstein in der Geschichte der internationalen Handelsgesetzgebung. Es wurde am 7. August 2019 zur Unterzeichnung in Singapur aufgelegt und am selben Tag von 46 Ländern unterzeichnet, einschließlich wichtiger Wirtschaftsmächte wie den USA und China. Die Entstehung dieses Übereinkommens, das auf amerikanische Initiative zustande kam, war das Ergebnis zügiger Diskussionen und Verhandlungen unter den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen. Noch nie ist in so kurzer Zeit ein Übereinkommen unterschriftsreif entwickelt worden.

Anwendungsbereich Das Singapur-Übereinkommen bietet einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für die Durchsetzung von Vereinbarungen über vermittelte Vergleiche in Bezug auf internationale Handelsangelegenheiten. Es wurde mit dem Ziel konzipiert, den internationalen Handel zu erleichtern und zu fördern, indem es die Mediation als effiziente und anerkannte Methode zur Beilegung von Handelsstreitigkeiten etabliert. Länder, die das Übereinkommen ratifizieren, sind verpflichtet, Vergleichsvereinbarungen, die sich aus einer Mediation ergeben, nach ihren eigenen innerstaatlichen Vorschriften durchzusetzen.

Entwicklungsstand Seit seiner Einführung hat das Singapur-Übereinkommen eine positive Resonanz erhalten und wurde von einer wachsenden Zahl von Ländern ratifiziert.

Mittlerweile haben insgesamt 55 Staaten das Singapur-Übereinkommen unterzeichnet, aber weder Deutschland noch ein anderer EU-Staat sind beteiligt. Nach entsprechenden Ratifikationen ist eine Anerkennung und Vollstreckung von Mediationsergebnissen nunmehr in zehn Staaten möglich (Belarus, Ecuador, Fidschi, Katar, Saudi-Arabien, Singapur, Georgien, Honduras, Türkei, Kasachstan).

Das Singapur-Übereinkommen über Mediation hat das Potenzial, die Mediation zu einem wichtigen Instrument in der internationalen Handelslandschaft zu machen und die Art und Weise zu verändern, wie Handelsstreitigkeiten gelöst werden. Doch ob dies gelingt, ist keineswegs eine ausgemachte Sache.

Die nächste Ratifizierung ist durch Uruguay vorgesehen, das Ende September 2023 das Übereinkommen nationalstaatlich ratifizieren will.

Kritik Trotz seiner positiven Aspekte hat das Singapur-Übereinkommen auch einige Kritikpunkte aufgeworfen. Einige Kritiker weisen darauf hin, dass das Übereinkommen möglicherweise nicht ausreichend detailliert ist, was zu Unklarheiten in seiner Anwendung und Durchsetzung führen könnte. Darüber hinaus gibt es Bedenken, dass das Übereinkommen die Autonomie der Parteien in der Mediation einschränken könnte, indem es die Durchsetzung von Vergleichsvereinbarungen vorschreibt. Es gibt auch Bedenken, dass die Umsetzung des Übereinkommens in den innerstaatlichen Rechtsordnungen der verschiedenen Länder aufgrund von Unterschieden in den Rechtssystemen und kulturellen Normen Herausforderungen mit sich bringen könnte.

Schlussendlich bleibt festzuhalten, dass das Singapur-Übereinkommen einen wichtigen Schritt in Richtung der Erleichterung des internationalen Handels darstellt. Trotz der Kritikpunkte bietet es einen vielversprechenden Ansatz zur Lösung von Handelsstreitigkeiten durch Mediation und hat das Potenzial, die internationale Handelslandschaft maßgeblich zu prägen.

Juristischer Hintergrund:

Dogmatik von Schuld und Haftung

Schuld und Haftung, Schulden haben und der Haftung unterliegen, das sind zwei verschiedene Dinge.

Schuld im Sinne einer obligatorischen Verbindlichkeit ist das Leistenmüssen des Verpflichteten.

Bei einem Kaufvertrag beispielsweise schuldet der Käufer dem Verkäufer den Kaufpreis. Kommt es zum Streit darüber und wird in einer Mediation eine neue oder konkretisierende Vereinbarung über die Zahlungsmodalitäten getroffen, begründet dieser Vertrag abermals eine schuldrechtliche Verpflichtung, also ein Leistenmüssen.

Haftung bedeutet das Unterworfensein des Schuldnervermögens unter den Vollstreckungszugriff des Gläubigers. Erfüllt der Schuldner die ihm obliegende Schuld nicht, kann der Gläubiger die Forderung durch Klage und Zwangsvollstreckung erzwingen. Das Vollstreckenkönnen durch einen entsprechenden Vollstreckungstitel ermöglicht die eigenständige, durch die Staatsgewalt (Gewaltmonopol!) begründete Fähigkeit, „sich das Geschuldete zu holen“. In dieser zwangsweisen Durchsetzung verwirklicht sich die zur Schuld hinzutretende Haftung. Sie erstreckt sich idR auf das gesamte Schuldnervermögen (sog. unbeschränkte Vermögenshaftung). Ausnahmsweise ist die Haftung auf bestimmte Vermögensteile beschränkt, so etwa bei der Haftung des Erben (§ 1975 BGB).

...weitere Informationen finden Sie auf der Webseite von INKOVEMA (Folgenwebseite s.o.)

LINK:

  • Alexander, Nadja: UN-Übereinkommen zur internationalen Durchsetzung von Mediationsvergleichen ZKM 5/2019, 160-164. (LINK)
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