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Endlich gleiches Gehalt für Frauen & Männer (#135)

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Journalistin Birte Meier über den Mythos Lohndiskriminierung , das Frauenveräppelungsgesetz und Tipps für mutige Frauen, die ihr Recht auf gleiche Bezahlung einfordern

Das Wichtigste im Überblick Gleiches Geld für gleiche oder gleichwertige Arbeit. Das ist gesetzlich festgelegt, nicht nur im Völker- und Europarecht (insbesondere in Artikel 157 AEUV). Es lässt sich auch aus dem Grundgesetz ableiten (Artikel 3 Abs. 2 und 3 GG). Trotzdem werden Frauen hierzulande noch immer viel zu oft schlechter bezahlt als Männer. Selbst bei gleicher Qualifikation, Arbeitszeit oder Verantwortung. Das verdeutlichen auch die Zahlen. Frauen verdienten 2022 in Deutschland durchschnittlich 18 Prozent weniger pro Stunde als Männer laut Statistischem Bundesamt. Lässt man strukturelle Ursachen außen vor – Frauen arbeiten häufiger in Teilzeitarbeit, haben öfter Jobs in schlechter bezahlten Branchen, unterbrechen der Familie wegen häufiger ihren Beruf –, beträgt die Lohnlücke immer noch 7 Prozent. Der sogenannte unerklärliche Rest gilt als Obergrenze für Lohndiskriminierung. Schlechter bezahlt als ihre männlichen Kollegen wurde auch Birte Meier. Deswegen entschied sie sich, ihren damaligen Arbeitgeber, das ZDF, zu verklagen. Unterstützt wurde sie dabei von der Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V., einem gemeinnützigen Verein, der die Grund- und Menschenrechte mit strategischen Gerichtsverfahren und juristischen Interventionen verteidigt. Das Unterfangen wurde schnell zu einer regelrechten Odyssee: Das Entgelttransparenzgesetz, von Birte Meier liebevoll „Frauenveräppelungsgesetz“ getauft, entpuppte sich schnell als zahnloser Tiger. Denn das Gesetz kann von den meisten Betroffenen in der Realität nicht genutzt werden. Darüber sprachen Anika und Anja vom Female Finance Podcast „Auf Geldreise“ erst kürzlich mit der Bundesfrauenministerin Lisa Paus.

Du möchtest Deine Geldreise oder einen genialen Finanzhack mit uns teilen? Dann komm in unseren Podcast! Schreib uns gerne über unseren Instagram-Account „Auf Geldreise“ oder eine Mail an podcast@finanztip.de. Wir freuen uns drauf, von Dir zu hören! Unser Podcast ist preisgekrönt. Die Jury des Fachmagazins „Wirtschaftsjournalist“ hat uns als Verbraucherjournalistinnen 2020 ausgezeichnet. Wir freuen uns über Dein Feedback, Shares und Likes oder eine Nachricht über unseren Instagram-Kanal „Auf Geldreise“. Alle Finanztip-Podcasts siehst Du auf dieser Seite. ❤ Finanztip unterstützen – Für mehr Finanzbildung Wir aktualisieren alle Artikel kontinuierlich für Dich. Falls Du Fragen oder Anmerkungen hast, teil uns diese gerne mit. Und abonniere gerne diesen Podcast sowie unseren wöchentlichen Newsletter: Dort bekommst Du jeden Freitag ein ausführliches Update zu den wichtigsten Entwicklungen der vergangenen Tage.

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Das Wichtigste im Überblick Gleiches Geld für gleiche oder gleichwertige Arbeit. Das ist gesetzlich festgelegt, nicht nur im Völker- und Europarecht (insbesondere in Artikel 157 AEUV). Es lässt sich auch aus dem Grundgesetz ableiten (Artikel 3 Abs. 2 und 3 GG). Trotzdem werden Frauen hierzulande noch immer viel zu oft schlechter bezahlt als Männer. Selbst bei gleicher Qualifikation, Arbeitszeit oder Verantwortung. Das verdeutlichen auch die Zahlen. Frauen verdienten 2022 in Deutschland durchschnittlich 18 Prozent weniger pro Stunde als Männer laut Statistischem Bundesamt. Lässt man strukturelle Ursachen außen vor – Frauen arbeiten häufiger in Teilzeitarbeit, haben öfter Jobs in schlechter bezahlten Branchen, unterbrechen der Familie wegen häufiger ihren Beruf –, beträgt die Lohnlücke immer noch 7 Prozent. Der sogenannte unerklärliche Rest gilt als Obergrenze für Lohndiskriminierung. Schlechter bezahlt als ihre männlichen Kollegen wurde auch Birte Meier. Deswegen entschied sie sich, ihren damaligen Arbeitgeber, das ZDF, zu verklagen. Unterstützt wurde sie dabei von der Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V., einem gemeinnützigen Verein, der die Grund- und Menschenrechte mit strategischen Gerichtsverfahren und juristischen Interventionen verteidigt. Das Unterfangen wurde schnell zu einer regelrechten Odyssee: Das Entgelttransparenzgesetz, von Birte Meier liebevoll „Frauenveräppelungsgesetz“ getauft, entpuppte sich schnell als zahnloser Tiger. Denn das Gesetz kann von den meisten Betroffenen in der Realität nicht genutzt werden. Darüber sprachen Anika und Anja vom Female Finance Podcast „Auf Geldreise“ erst kürzlich mit der Bundesfrauenministerin Lisa Paus.

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